· Chand Lal · ursprünglich veröffentlicht auf LinkedIn

Widerrufsbutton Pflicht: Jeder Shop braucht „Vertrag widerrufen“ (§ 356a BGB)

Seit Juni 2026 braucht jeder Shop mit Verkauf an deutsche Verbraucher:innen einen Button „Vertrag widerrufen“. Was § 356a BGB verlangt, die Fallen und was das Fehlen kostet.

Das Wichtigste in Kürze

Seit dem 19. Juni 2026 braucht jeder Shop, der deutsche Verbraucher:innen bedient, einen klar beschrifteten Button „Vertrag widerrufen“ – § 356a BGB.

Fehlt er, kann die 14-tägige Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage anwachsen – plus Abmahnrisiko. Ausländische Shops sind dabei, wenn deutsches Recht den Vertrag bestimmt.

Button in Footer und Bestell-Mails, im Flow nur drei Felder, keinen Abfragegrund. Du gehst nächstes Jahr nach Deutschland? Ich schau mir deinen Shop an.

Das Karussell

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Quellen

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